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Über uns

Das Institute for International Peace and Security Law ist der Forschung und Lehre zum Völkerrecht der Friedenssicherung in einem weiten Sinn gewidmet. So verstanden, beruht das gegenwärtige Völkerrecht der Friedenssicherung mindestens auf den zwei großen Säulen des Gewaltverbots und seiner Ausnahmen (ius contra bellum) sowie des Rechts der bewaffneten Konflikte (ius in bello). Während das ius contra bellum von einem an die Staaten gerichteten Verbot ausgeht, in ihren internationalen Beziehungen Gewalt anzuwenden, von diesem Grundsatz aber bestimmte Ausnahmen macht, liefert das ius in bello den rechtlichen Maßstab für die Art und Weise der Anwendung von Gewalt, sei es in einem zwischenstaatlichen bewaffneten Konflikt, sei es in einem Bürgerkrieg. Ob man völkerrechtliche Regeln, die der Beendigung eines bewaffneten Konflikts (etwa in Gestalt eines Friedensvertrags) und der Konsolidierung eines friedlichen Zustands nach einem solchen Konflikt (etwa in der Form von Mechanismen zur Aufarbeitung von Unrecht) dienen, unter dem Begriff ius post bellum zu einer dritten Säule des Völkerrechts der Friedenssicherung zusammenfassen kann, ist Gegenstand der Debatte. Jedenfalls bildet das auch in diesem Zusammenhang thematisierte Völkerstrafrecht einen Teil des am Institut gepflegten Forschungsfelds.

Das 2012 gegründete Institut wird von Claus Kreß geleitet und mit ihm wirkt ein Team jüngerer Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, und dies regelmäßig im Verbund mit Gastwissenschaftlern und Gastwissenschaftlerinnen aus zahlreichen Nationen. Sowohl die unter der Betreuung von Claus Kreß verfassten Dissertationen als auch weitere Veröffentlichungen zu friedenssicherungsrechtlichen Rechtsfragen erscheinen in der vom Institut herausgegebenen Reihe der „Kölner Schriften zum Friedenssicherungsrecht“ im Nomos Verlag.

Der Internationale Gerichtshof hat das völkerrechtliche Gewaltverbot als Eckstein des geltenden Völkerrechts bezeichnet. In der Praxis bleibt diese Grundnorm der internationalen Rechtsordnung gemeinsam mit dem Völkerrecht der Friedenssicherung im Übrigen bis heute von brennender Relevanz. Neue Unrechtserfahrungen ebenso wie technische Entwicklungen stellen das geltende Recht dabei stets auf Neue vor Herausforderungen, die wie in den letzten Jahrzehnten etwa auf dem Gebiet der internationalen Strafgerichtsbarkeit geschehen zur Weiterentwicklung des Rechts führen. Die am Institut arbeitenden Völkerrechtler und Völkerrechtlerinnen nehmen an den entsprechenden rechtspolitischen Debatten teil, so wie sie zur Unterrichtung der nicht-juristischen Öffentlichkeit über die wesentlichen Inhalte des Rechts und die hierauf bezogenen rechtspolitischen Diskussionen beitragen. Nicht zuletzt die jährlich durch das Institut ausgerichteten Gastvorträge von Gelehrten aus aller Welt in Gedenken an den großen Rechtstheoretiker, Verfassungs- und Völkerrechtler laden ein breites Publikum ein, sich mit dem Beitrag des Rechts zur Friedenssicherung zu befassen.

Das Institut ist zugleich einer der Pfeiler des Cologne Center for Advanced Studies in International History and Law, einer zentralen interdisziplinären Einrichtung der Universität zu Köln, und bei ihm angesiedelt ist die von der Alfred Landecker Stiftung gestiftete Hans Kelsen-Gastprofessur für Völkerrechtsgeschichte und -theorie. Das Institut betreibt überdies vielfältige Kooperationen an der Schnittstelle zur nationalen und internationalen Praxis des Friedenssicherungsrechts, um die eigene Expertise praktisch fruchtbar werden zu lassen und neue Fragestellungen frühzeitig aufnehmen zu können.

Kooperationen

Cologne Center for Advanced Studies in International History and Law (CHL)


Weitere Informationen zur Gründung des Instituts finden Sie hier. Eine Liste ehemaliger Institutsmitglieder, die uns verbunden bleiben, ist hier abrufbar.