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Moot-Court Völkerstrafrecht

Die ICC Moot Court Competition ist ein englischsprachiger Moot Court im Völkerstrafrecht, der einmal jährlich in Den Haag, dem Sitz des Internationalen Strafgerichtshofes, stattfindet. Der Moot Court geht von November bis Mai und findet in zwei Runden statt. In der ersten Runde werden die schriftlichen Memorials erarbeitet, die zweite Runde findet in Den Haag statt, wo die teilnehmenden Teams in einer Jury plädieren. 

Die zu bearbeitenden Sachverhalte greifen aktuelle Probleme im Völkerstrafrecht auf, zu denen es noch keine ständige Rechtsprechung gibt. Als Student befindet man sich daher "am Puls der Zeit", da die Themen auch innerhalb der Völkerstrafrechtsgemeinschaft heiß umstritten sind.

Weitere Informationen hier.

Einen Bericht über die ICC Moot Court Competition 2010/2011 findet ihr hier.

Der Bericht über die ICC Moot Court Competition 2015/2016 ist hier abrufbar.

Der Bericht über die ICC Moot Court Competition 2023/2024 ist hier abrufbar.

Ablauf

Jedes Team besteht aus 3 Speaker*innen und 1-2 Researcher*innen. Der Wettbewerb unterteilt sich in zwei Phasen:

1. Schriftliche Phase
Das Team erarbeitet gemeinsam drei umfassende Schriftsätze in englischer Sprache zu einem fiktiven, aber an einen aktuellen Fall angelehnten Problem des Völkerstrafrechts. Im Rahmen der schriftlichen Phase arbeiten Speaker und Researcher eng zusammen, wobei die Researcher in der Regel noch mehr für die Detailkenntnisse bei den Themen zuständig sind. 

2. Mündliche Phase
Die Speaker*innen übernehmen im Wettbewerb die mündlichen Vorträge im Main Pleading und im Rebuttal. Für den Erfolg des Teams sind hierbei insbesondere ihre rhetorischen Fähigkeiten, Auftreten und Überzeugungskraft entscheidend. 
Die Researcher sind die Inhaltsexpert*innen. Sie bereiten während der Verhandlung das Rebuttal für den/die eigene Speaker*in vor. Dafür achten sie während der Pleadings auf die Argumente der gegnerischen Teams, die Fragen und Zweifel der Judges sowie auf Schwächen bzw. Fehler in der Argumentation des/der eigenen Speaker*in. Sie benötigen dafür einen deutlich breiteren Blick über das gesamte Geschehen als der/die Speaker*in. Von ihrer Auswahl der ergänzend vorzutragenden Argumente hängt der Erfolg des Teams maßgeblich ab.
Das Team wird während des gesamten Wettbewerbes umfassend von erfahrenen Coaches des Lehrstuhlteams betreut. Außerdem wird das Team zu Beginn des Wettbewerbs bei der Einarbeitung in das Völkerstrafrecht unterstützt.

Teilnahme


Voraussetzungen

  • Gute Englischkenntnisse
  • Interesse am Völkerrecht 
  • Fähigkeit und Wille zur selbstständigen Einarbeit in fremde Rechtsmaterien
  • Abschluss der Zwischenprüfung und Beginn des Schwerpunktstudiums werden nicht vorausgesetzt.

Bewerbungsunterlagen 

Unterlagen können auf Deutsch oder auf Englisch eingereicht werden

  • Anschreiben (Motivationsschreiben, max. 1 Seite)
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Nachweise der bisherigen Studienleistungen
  • Sonstige Nachweise (über ehrenamtliches Engagement, Sprachkenntnisse, Interessen, etc.)

Bewerbungsphase 2024

Die Bewerbungsphase für den diesjährigen Moot Court ist beendet.

Kontaktangaben

Christian Mausolf
Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Universität zu Köln | Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln

E-Mail c.mausolf(at)uni-koeln.de


Webseite