UN Forschungskolloquium
Eines der Hauptziele der Vereinten Nationen ist es, den Weltfrieden zu wahren und “Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen”. Zu einem Verbot kriegerischer Auseinandersetzung als Lösung zwischenstaatlicher Konflikte wurden zwar bereits 1928 im Briand-Kellogg-Pakt erste Schritte unternommen - diese für den Frieden grundlegende Norm ist in ihrer heutigen Reichweite allerdings ein Verdienst der UN-Charta. Seitdem hat sich das Gewaltverbot aus Artikel 2(4) UNCh als das Herz des friedenssicherungsrechtlichen Systems etabliert. Es wird flankiert von Ausnahmetatbeständen, dem humanitären Völkerrecht und dem Völkerstrafrecht.
Aktuelle Entwicklungen bedrohen nicht nur diese Grundpfeiler der Friedenssicherung, sondern stellen auch vermehrt die Frage, wie nach der formalen Beendigung von bewaffneten Konflikten, Bedingungen für eine nachhaltige Friedenssicherung geschaffen werden können. Jene Zeit stellt oft erst den Beginn eines Friedensprozesses dar und hat in der Forschung noch vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit erfahren.
Diesen und weiteren Fragen möchten wir während des interdisziplinären UN-Forschungskolloquiums 2025 in verschiedenen Panels nachgehen. Wir sind überzeugt, dass erfolgreiche Friedenssicherung nur mithilfe von diversen Disziplinen und Ansätzen gelingen kann und freuen uns daher ganz besonders über Beiträge aus natur-, geistes- oder sozialwissenschaftlicher Perspektive. Ebenso sind Beiträge aus (völker-) rechtswissenschaftlicher Sicht willkommen. Aus unserer Sicht sind unter anderem die Regeln zur Gewaltanwendung, das Völkerstrafrecht, die Menschenrechte (einschließlich des Selbstbestimmungsrechts der Völker), alternative Mechanismen der friedlichen Streitbeilegung sowie die Ordnung einer post-conflict Gesellschaft zentrale Elemente einer Friedensordnung.
Mit dem Kolloquium möchten wir Nachwuchswissenschaftler:innen und Studierenden aller Fachrichtungen sowie wissenschaftlich interessierten Praktiker:innen eine Gelegenheit für Austausch und Diskussion geben. Die Diskussionsbeiträge können auf Englisch oder Deutsch verfasst werden. Auch darf jede:r interessierte Zuhörer:in ohne Beitrag am Kolloquium teilnehmen. Die Konferenz wird von einem Rahmenprogramm und einem Keynote-Vortrag begleitet.
Die folgenden Themenvorschläge sind optional und nicht abschließend. Darüber hinaus dürfen gerne eigene Ansätze und Perspektiven eingebracht sowie neue Themen gesetzt werden, die mit dem Oberthema in Verbindung stehen.
- Theoretische Grundlagen des Friedensbegriffes: Welche unterschiedlichen Friedensbegriffe werden verwendet; lassen sich grundlegende Aussagen über die Erfolgsbedingungen von Friedensprozessen treffen; welche philosophischen Grundlagen gibt es zur Friedensforschung?
- Historische Perspektiven auf Frieden(-sprozesse): Welche Bedeutung hatte “Frieden” zwischen Staaten vor der Ächtung des Krieges; wie haben sich Friedensprozesse über die Zeit gewandelt oder wurden gestaltet?
- Recht und Friedenssicherung: Welche rechtlichen Instrumente tragen zur Friedenssicherung bei; wie kommen Friedensabkommen zustande; welche Rolle spielt das humanitäre Völkerrecht oder (Völker-)Strafrecht; welche alternativen Ansätze, wie u.a. Transitional Justice, wären wichtig?
- Friedenssicherung im System der Vereinten Nationen: Politische Wirkbedingungen und Probleme; Zusammenarbeit von Sicherheitsrat, Staaten und Organisationen.
- UN-Friedensmissionen: Was sollen sie erreichen; Erfolgsbedingungen aus interdisziplinärer Sicht; rechtliche Grundlagen.
- Nachhaltigkeit und Friedensprozesse: Langfristige Gestaltung, Ressourcenverteilung, UN-Ziele, Klimawandel.
Wir freuen uns über Abstracts auf Deutsch oder Englisch im Umfang von ca. 300–500 Wörtern. Der Abstract sollte die Fragestellung, die Zielsetzung, ggf. den theoretischen oder methodischen Zugang sowie einen ersten Ausblick auf die geplante Argumentation oder zentralen Thesen enthalten.
Insbesondere möchten wir Menschen aus Gruppen, die im Wissenschaftsbetrieb noch unterrepräsentiert sind, zu Beiträgen ermutigen. Daher freuen wir uns besonders über Einsendungen von Frauen, Mitgliedern der LGBTQI+ Community, BIPoC, Menschen mit Behinderung oder Menschen mit Migrationshintergrund.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann eine Kostenübernahme nicht zugesagt werden. Wir bemühen uns jedoch um finanzielle Zuschüsse zu Fahrt- und Unterkunftskosten für alle Teilnehmer:innen, die einen Beitrag einreichen.
Der Call for Abstracts als PDF zum Download:
CfA (english)
CfA (deutsch)
- Deadline Abstracts: 24. August 2025 (ca. 300–500 Wörter) über dieses Formular
- Deadline Beiträge: 26. Oktober 2025 (max. 5000 Wörter)
- Deadline Registrierung: 01. November über dieses Formular
Kontakt
Kontakt
Beteiligte Forscher*innen
Teresa Fachinger
Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Friedenssicherungsrecht
Christian Mausolf
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Friedenssicherungsrecht
Phillip Terfurth
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Friedenssicherungsrecht