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Hans Kelsen Memorial Lectures

28.12.2024
Ninth Hans Kelsen Memorial Lecture on International Peace and Security Law

Conditioning-Speech, Aggression and the Evolution of Atrocity Speech Law

Am 28.11.2024 richtete das Institute for International Peace and Security Law unter der Leitung von Professor Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß LL.M (Cambridge) die neunte Hans Kelsen Memorial Lecture on International Peace and Security Law aus.

Zu Gast war Professor Gregory S. Gordon, der aktuell an der Chinese University of Hong Kong lehrt. Seine Vorlesung hielt er zu dem Thema „Conditioning-Speech, Aggression and the Evolution of Atrocity Speech Law”. Professor Gordon wirkte in der Vergangenheit unter anderem an der Anklage im sog. „Media Case“ am International Criminal Tribunal for Rwanda (ICTR) mit, arbeitete für das US Department of Justice und lehrte an der University of North Dakota School of Law, an der er ebenfalls Direktor des Center for Human Rights and Genocide Studies (CHRGS) war. 

Als übergeordnetes Leitmotiv stellte Professor Gordon dar, wie ihn die zeitgeschichtlichen Ereignisse, vor allem die Begehung von Makro-Verbrechen, schon bereits ab dem Kindesalter geprägt haben und in ihm den Wunsch hervorgerufen haben, etwas zur Verhinderung zukünftiger Gräueltaten beizutragen. Er zeigte anhand der verschiedenen Stationen seines Werdegangs wie diese Ereignisse einerseits Einflüsse auf die Fortentwicklung des Rechts hatten, aber andererseits auch auf seine Perspektive auf das Recht. Durch seine Tätigkeiten am ICTR und US Department of Justice erkannte er die immense Bedeutung, die Hate Speech auf den Verlauf der Geschehnisse hatte und nahm eindrücklich auf viele Fälle und Personen Bezug, die sich im Rahmen der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozesse und dem ICTR verantworten mussten. 

Er spannte dabei den Bogen zu seiner anschließenden eigenen Forschungsarbeit, die sich insbesondere mit der Sprache im Kontext von Makro-Verbrechen beschäftigt. Dabei erläuterte er auch die unterschiedlichen Stadien und Entwicklungen seiner Forschungsarbeit, die bezüglich des Komplexes „Atrocity Speech Law“ im gleichnamigen Buch von 2017 die weitreichendste Betrachtung fand. Eine Betrachtung von Sprachhandlungen in Bezug auf das Verbrechen der Aggression wurde gerade in letzterem jedoch weitgehend ausgeklammert.

Nach dem Beginn des Angriffskrieges durch Russland auf die Ukraine am 24. Februar 2022 rückte bei Gordon verstärkt die Frage nach der Notwendigkeit eines solchen Verbrechenstatbestandes in den Fokus, der Aufstachelungen zum Verbrechen der Aggression beinhaltet. Doch durch seine vertiefte Beschäftigung mit den Personen Ossip Flechtheim und Carl Schmitt erkannte er ebenfalls, dass es einflussreiche Akteure gibt, die über lange Zeiträume und wiederholt die theoretischen Grundlagen für Angriffskriege legen. Denn Carl Schmitt hatte in den Jahren 1937-1945 im umfangreichen Maße beispielsweise seine Großraumtheorie vorangetrieben, was die Expansionsbestrebungen des nationalsozialistischen Regimes theoretisch untermauerte.

Hauptanliegen seiner Vorlesung war daher der Vorschlag des neuartigen Verbrechenstatbestandes „Aggression-Conditioning Speech“, der vor allem auch denjenigen Personen strafrechtliche Verantwortlichkeit auferlegt, die im Vorfeld ebenjene theoretischen Grundlagen schaffen, mit denen später ein Angriffskrieg gerechtfertigt wird. Hierbei sollen also nicht Sprachhandlungen in den Blick genommen werden, die unmittelbar zur Gewalt aufrufen, sondern solche, die über längeren Zeitraum zu einer ideologischen Konditionierung bei den Adressaten führen. Auch hier zeigte er eindrücklich eine Reihe historischer Fallbeispielen auf, die weit bis in die Geschichte zurückreichten – mit Papst Urban II. sogar bis vor den ersten Kreuzzug im ausgehenden 11. Jahrhundert. Es wurde deutlich, dass diese Konditionierungen in der Vergangenheit einen maßgeblichen Beitrag zu der Durchführbarkeit von Angriffskriegen leisteten. Seine Idee bezüglich des Verbrechens knüpfte er dabei an Vordenker wie bspw. Vespasien V. Pella an, die schon in der Zwischenkriegszweit die Kriminalisierung von Propagandaäußerungen bezüglich Aggressionshandlungen befürworteten.

Um den Anwendungsbereich des Verbrechens besser bestimmen zu können und der Meinungsfreiheit genug Raum zu lassen, schlug Gordon fünf Voraussetzungen vor, die alle gemeinsam erfüllt sein müssen. Diese schließen unter anderem den Vorsatz des Täters ein, eine Aggression hervorzurufen, aber auch die dauernde und regelmäßige Wiederholung der Kommunikation sowie die Notwendigkeit, dass der Kommunikation in einem bestimmten Zeitraum Aggressionen nachfolgen. Interessanterweise soll das Verbrechen jedoch keine „leadership-clause“ dergestalt enthalten, dass es sich um ein Führungsverbrechen handelt. Denn die in Betracht kommenden Täter bekleideten regelmäßig gerade keine Führungsposition. Stattdessen solle es im Rückgriff auf das Nürnberger Recht darauf ankommen, ob die Person die Politik des Staates tatsächlich beeinflussen kann. 

Im weiteren Verlauf bettete er das Verbrechen der „Aggression-Conditioning Speech“ dann in den systematischen Kontext zu anderen Verbrechen wie „Incitement to Aggression“ oder „Aggression Speech Abetting“ ein. Schlussendlich würdigte Gordon seinen innovativen Vorschlag dahingehend kritisch, dass es sich dabei um einen Entwurf handele, der in den Details noch viele Fragen offenließe und hofft auf eine rege wissenschaftliche Diskussion des Vorschlages.

03.07.2024
Eighth Hans Kelsen Memorial Lecture on International Peace and Security Law

The Law of Belligerent Occupation and the West Bank: A Case Study

Am 3.7.2024 richtete das Institute for International Peace and Security Law unter der Leitung von Professor Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß LL.M (Cambridge) die achte Hans Kelsen Memorial Lecture on International Peace and Security Law aus.

Dieses Jahr hielt Prof. Dr. David Kretzmer, ehemaliger Professor für Internationales Recht an der Hebrew University in Jerusalem die Vorlesung mit dem Titel: “The law of belligerent occupation and the west bank: a case study”. Prof. Dr. Kretzmer war, unter anderem, Mitglied des UN-Menschenrechtsausschuss und ist Gründungsdirektor des Minerva Centre for Human Rights.

Prof. Kretzmer begann seine Vorlesung mit einer Referenz zu dem berühmt gewordenen Zitat Hersch Lauterpachts („International law is at the vantage point of law“), indem er zugab, die Vorlesung befinde sich „at the vantage point of law and politics“. Außerdem erinnerte er an die Vision Hans Kelsens die gerichtliche Durchsetzung von Völkerrecht und insbesondere dem Recht der bewaffneten Konflikte zu verbessern.

Der Kern der Vorlesung drehte sich um die Frage, wie sich das Spannungsverhältnis zwischen einem Verfassungsgericht, der Regierung sowie der Öffentlichkeit darstellt. Während der Status des Westjordanlandes als besetztes Gebiet in den ersten Jahren nach 1967 noch von der Politik tabuisiert wurde und die Anwendbarkeit der Genfer Konventionen abgestritten wurde, zeichnete Prof. Kretzmer die Entwicklungen in den folgenden Jahrzehnten am Beispiel der Haltung des Supreme Court of Israel nach. Dieses Gericht agiert in Israel unter hohem politischem Druck. Von einem anfänglich pragmatischen Ansatz, bei dem das Gericht die Anwendbarkeit des Besatzungsregimes der Genfer Konventionen offenließ und lediglich die Übereinstimmung der tatsächlichen Praktiken im Westjordanland überprüfte, fand das Gericht schließlich zu seiner aktuellen Position: die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Siedlungen im besetzten Gebiet seien politischer Natur und daher nicht justiziabel. Kretzmer erinnerte daran, dass insbesondere die höchsten nationalen Gerichte immer innerhalb eines institutionellen politischen Rahmens handeln und die von der Politik gesetzten Grenzen der Außenpolitik Auswirkungen darauf haben, wie das Gericht den eigenen Entscheidungsspielraum beurteilt.

Völkerrecht könne also, so schloss Prof. Kretzmer, nicht von der Politik getrennt betrachtet werden. Dies sollten auch internationale Gerichte in Betracht ziehen, wenn sie Entscheidungen in hoch politisierten Situationen treffen. Andernfalls könnte das Vertrauen in die internationale Justiz geschwächt werden und die anfangs erwähnte Vision Kelsens in weite Ferne rücken.

Seventh Hans Kelsen Memorial Lecture on International Peace and Security Law

“Russia’s War against Ukraine”: What is the Role for International Courts?

Am 24.11.2022 richtete das Institute for International Peace and Security Law unter der Leitung seines Direktors Professor Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß LL.M (Cambridge) die siebte Hans Kelsen Memorial Lecture on International Peace and Security Law aus.

Dieses Jahr hielt Dr. Mykola Gnatovskyy, ehemaliger Professor für Internationales Recht an der Taras Shevchenko Universität in Kiev und seit dem 26. April 2022 neuer Richter für die Ukraine am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die Vorlesung, und zwar unter dem Titel: „Russia’s War against Ukraine“: What is the Role for International Courts?

Seine Rede leitete Dr. Gnatovskyy mit einem Hinweis auf den ersten Teil des Werkes „Peace Through Law“ von Hans Kelsen ein. Dieser Teil handelt davon, wie Frieden durch obligatorische, also zwingende, Gerichtsbarkeit erreicht und gesichert werden kann. Mit diesem Hintergrund wendete sich Richter Gnatovskys der aktuellen institutionellen Architektur des Völkerrechts und insbesondere den internationalen Gerichten zu, um deren Errungenschaften, Aufgaben und Schwachstellen zu beleuchten.

Kelsens Idee internationaler Gerichte, die zwingende Gerichtsbarkeit ausüben, also nicht solche, die von politischen Umständen oder der Zustimmung eines Staates abhängen, wurde von diesem schon 1944 geäußert, ist jedoch bisher, so Dr. Mykola Gnatovskyy, noch nicht vollständig umgesetzt. Sowohl vor dem Internationalen Gerichtshof als auch vor dem Internationalen Strafgerichtshof hängt die Durchführung von Verfahren immer noch von der (politisch motivierten) Zustimmung bestimmter Staaten ab. Der Gastredner zeigte zunächst auf, dass sich die Rolle der Internationalen Gerichte im Ukraine-Konflikt seit 2014 bislang auf wenige Entscheidung, darunter vor allem vorläufige, beschränkt. Daran anknüpfend gab Dr. Gnatovskyy zu bedenken, dass die Internationalen Gerichtsbarkeit zur Frage der Rechtmäßigkeit eines Gewalteinsatzes generell bisher noch nicht sehr weit entwickelt ist, insbesondere gemessen an dem von Kelsen formulierten Anspruch.

Im Kontext des Ukraine-Krieges betonte Dr. Gnatovskyy insbesondere das Potential des Internationalen Strafgerichtshofs. Indessen seien Änderungen des IStGH-Statuts vonnöten, um dieses Potential auch für den Tatbestand der Aggression aktivieren zu können. Alternativ – oder kumulativ dazu – wäre dafür auch der Weg eines Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression möglich, das im Idealfall mit Unterstützung der Vereinten Nationen eingesetzt würde. Diese Möglichkeit und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen wurden in der anschließenden Fragerunde vertieft.

Richter Gnatovskyy schloss mit der Aufforderung an die Internationalen Gerichte, den Krieg in der Ukraine als Möglichkeit zu begreifen, ihre Relevanz unter Beweis zu stellen und ihre Funktionen in der Wiederherstellung von Frieden wahrzunehmen.

Dies wäre auch ein Schritt im Sinne Hans Kelsens: Frieden durch Recht (und durch dieses Recht anwendende Gerichte) zu schaffen.

Sixth Hans Kelsen Memorial Lecture on International Peace and Security Law

A Means to an End: How Fritz Bauer used the Courtroom for a Reckoning with the German Past

Am 18.11.2021 richtete das Institute for International Peace and Security Law unter der Leitung seines Direktors Professor Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß LL.M (Cambridge) die sechste Hans Kelsen Memorial Lecture on International Peace and Security Law aus.

Dr. Ronen Steinke, Rechtsredakteur der Süddeutschen Zeitung und unter anderem Autor des Buches „Fritz Bauer: oder Auschwitz vor Gericht“, hielt den diesjährigen Festvortrag mit dem Titel „A Means to an End: How Fritz Bauer used the Courtroom for a Reckoning with the German Past.“ Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Veranstaltung „hybrid“ abgehalten: Innerhalb des Saales galt die 2G+-Regel, zeitgleich wurde das Event per Livestream übertragen.

Dr. Steinke begann seinen Vortrag mit der Schilderung eines Prozesstages des Auschwitzprozesses an einem Novembertag 1964 aus Sicht des Journalisten Horst Krüger. Es folgte eine Reise durch das Leben und Wirken von Fritz Bauer, der zu einem der bedeutendsten Wegbereiter für den Frankfurter Auschwitzprozess werden sollte. Nach dem Strafrechtsverständnis von Fritz Bauer, der sich der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen verschrieben hatte, durfte Strafe allein präventive Zwecke verfolgen und somit zukunftsorientiert sein. So zitierte Dr. Steinke Bauers Frage, ob es tatsächlich einen Unterschied mache, ob 40 Mann mehr in die Strafanstalten kämen, oder nicht? Doch was, wenn nicht Vergeltung sollte dann das Ziel dieses Prozesses sein, dessen Angeklagten zumindest scheinbar keine Bedrohung mehr für die Gesellschaft darstellten und die sich geradezu unheimlich konform in die Nachkriegsgesellschaft einfügten, wie sie sich auch im nationalsozialistischen Regime konform verhalten hatten? Dr. Steinke gelang es eindrucksvoll, Bauers Strafrechtsverständnis mit seiner staatsanwaltlichen Praxis abzugleichen. Anders, als selbst Bewunderer und Schüler von Fritz Bauer zur Zeit der Auschwitzer Prozesse kritisierten, zeigte Dr. Steinke auf, dass zwischen der Theorie und der Praxis von Fritz Bauer nicht notwendigerweise ein Widerspruch gesehen werden müsse. So verfolgte Bauer im Auschwitzprozess den Gedanken der Prävention: Allerdings nicht zur Verhinderung der Begehung weiterer Verbrechen der 22 Angeklagten in Frankfurt, sondern gegenüber dem Publikum des Prozesses – der deutschen Bevölkerung, die sich durch die Prozesse zum ersten Mal ein Bild von dem Ausmaß des Grauens in Auschwitz verschaffen konnte. Dr. Steinke zeigte eindrucksvoll auf, dass Bauers Umsetzung seiner Theorie in die Praxis damit jedoch zugleich eine harte Konsequenz nach sich zog. So sah Bauer die in Frankfurt 22 Angeklagten der Auschwitzer Prozesse letztlich, und er selbst gab dies so zu, mindestens auch als „Sündenböcke“, die es bräuchte, um der Gesellschaft eine Lehre zu vermitteln und damit mindestens auch als Mittel zum Zweck – „A means to an end“.
 

Fifth Hans Kelsen Memorial Lecture on International Peace and Security Law

Iran, Nuclear Weapons and International Law – From a deal to a mess?

Am 26.11.2020 richtete das Institute for International Peace and Security Law unter der Leitung seines Direktors Professor Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß LL.M (Cambridge) die fünfte Hans Kelsen Memorial Lecture on International Peace and Security Law aus.

Dr. Masahiko Asada, Professor für Völkerrecht an der Universität Kyoto und ehemaliger Präsident der Japanese Society of International Law, hielt den diesjährigen Festvortrag mit dem Titel „Iran, Nuclear Weapons and International Law – From a deal to a mess?“. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Lecture digital ausgerichtet, sodass das Institut zahlreiche interessierte Zuschauer und Zuschauerinnen aus aller Welt begrüßen durfte.

Dr. Masahiko Asada schilderte in seinem Vortrag den Verlauf des iranischen Atomkonflikts. Dieser habe mit dem Abschluss des Nuklearabkommens, dem sogenannten Joint Comprehensive Plan of Action (JCPoA), als – zumindest auf mittlere Sicht – beigelegt gegolten. Mit dem Austritt der USA und der Missachtung einzelner Regelungen durch den Iran habe sich der Konflikt jedoch erneut zugespitzt. Den komplexen Inhalt des JCPoA und die Entwicklungen seit dem Rückzug der USA aus dem Abkommen erläuterte Dr. Masahiko Asada ausführlich. Im Anschluss ging er auf Fragen ein, die jüngste Ereignisse aufwarfen: So ersuchten die USA im August 2020 den VN-Sicherheitsrat, den im Nuklearabkommen geregelten „Snapback“-Mechanismus auszulösen.

Dr. Masahiko Asada schloss die fünfte Hans Kelsen Memorial Lecture mit einem Blick in die Zukunft des Nuklearabkommens, insbesondere vor dem Hintergrund der Wahl Joe Bidens zum nächsten US-Präsidenten.

Die sechste Hans Kelsen Memorial Lecture on International Peace and Security Law wird bereits freudig erwartet.

Fourth Hans Kelsen Memorial Lectures on International Peace and Security Law

Silencing Diaspora Dissent: Mapping Responses to Clandestine - or not so Clandestine - Extraterritorial Assassinations

Am 28.11.2019 richtete das Institute for International Peace and Security Law bereits zum vierten Mal die jährlich stattfindende Hans Kelsen Memorial Lecture on International Peace and Security Law aus.

Zu Ehren des großen Völkerrechtlers wurde dieses Jahr Dr. Larissa van den Herik, Vice-Dean of Leiden Law School of Public International Law at the Grotius Centre for International Legal Studies at Leiden University eingeladen. Sie hielt einen Vortrag unter dem Titel: Silencing Diaspora Dissent: Mapping Responses to Clandestine – or not so clandestine – Extraterritorial Assassinations.

Ihren Vortrag beginnt Dr. Larissa van den Herik, indem Sie exemplarisch die Fälle Khashoggi, Skripal, Kim Jong-nam und das Mykonos-Attentat aufzählt, um das Thema näher zu umreißen. Sie plädiert dafür, diese Vorfälle nicht isoliert zu betrachten, sondern in einen größeren Kontext zu setzen. Dabei nimmt sie Veränderungen in der Begehungsweise dieser Tötungen in den Blick und leitet daraus konkrete juristische Fragestellungen ab.

Wir danken Dr. Larissa van den Herik ganz herzlich für die spannenden Einblicke und das ebenso inspirierende private Seminar am Folgetag. Auch möchten wir Prof. Kreß für die Ermöglichung dieser Veranstaltung danken. Die fünfte Hans Kelsen Lecture wird bereits freudig erwartet.

Third Hans Kelsen Memorial Lecture on International Peace and Security Law
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Am 8. November 2018 richtete das Institute for International Peace and Security Lawunter der Leitung seines Direktors Professor Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß LL.M. seine dritte Hans Kelsen Memorial Lecture on International Peace and Security Law aus. 

Mit der jährlich stattfindenden Vorlesungsreihe soll der bedeutende Rechtstheoretiker, Staatsrechtler und Völkerrechtler Hans Kelsen geehrt werden, der nach seinem Ruf an die Kölner Juristische Fakultät an der Universität zu Köln lehrte und das Amt des Dekans ausübte, bevor er 1933 von den Nationalsozialisten vertrieben wurde. Zu seinen Ehren wird jedes Jahr eine Autorität des internationalen Rechts an die Universität zu Köln eingeladen. Im vergangenen Jahr folgte Professor Sarah Cleveland, Louis Henkin Professorin für Menschenrechte und Verfassungsrecht an der Columbia University in New York, der Einladung des Instituts.  

In diesem Jahr begrüßte das Institut als Festrednerin Frau Dr. Sarah Nouwen, die zum Thema „Peace Through Law?International Norms, Transitional Justice and the Negotiation of Peace in the Sudans“ sprach. Frau Nouwen ist stellvertretende Direktorin des Lauterpacht Centre for International Law an der Universität Cambridge und eine weltweit anerkannte Größe zu Fragen der Transitional Justice.

Nach einer feierlichen Begrüßung durch Professor Kreß, gab Dr. Sarah Nouwen ihrem Vortrag einen sehr schönen Rahmen. Sie wies darauf hin, dass Hans Kelsen seinerzeit Doktorvater von Sir Hersch Lauterpacht – dem Begründer und Namensgeber ihres Instituts – war und deswegen die Verbindung ihres Instituts mit der hiesigen Veranstaltungsreihe eine ganz natürliche sei.

Von Hans Kelsen und seiner Auseinandersetzung mit der Verbindung zwischen Recht und Frieden schlug sie sodann auch die Brücke zur heutigen brennenden Frage, wie in Post-Konflikt-Gesellschaften die Transition von Krieg zu Frieden zu erreichen ist. 

Diese Frage aufgeworfen, stellte sie verschiedene Konzeptionen der Transitional Justice vor, die sich zwischen einer deontologischen Sicht auf die Transitional Justice als Möglichkeit zur Verwirklichung von Menschenrechten in Post-Konflikt-Gesellschaften und einer konsequentialistischen Sichtweise der Transitional Justice als Werkzeugkasten zur Erreichung verschiedener Ziele in Post-Konflikt-Gesellschaften bewegten. Sodann ging sie auf die Rolle des IStGH in Konfliktsituationen ein und brachte als Positivbeispiel Kolumbien an, wo der IStGH durch gleichzeitige Präsenz und Zurückhaltung wohl den Friedensprozess beförderte.

Sie betonte, dass sich Juristen mit der konkreten Umsetzung bzw. Nichtumsetzung von individuellen Friedensabkommen beschäftigen müssten, um ein vollständiges Bild ihres normativen Wertes zu erhalten. Jedenfalls wäre es fatal und würde in Enttäuschung innerhalb der Gesellschaft münden, so Nouwen, würden politische Erwartungen mit rechtlichen Normen gleichgesetzt werden.

Neben diesen spannenden Auseinandersetzungen mit dem noch so jungen Rechtsgebiet der Transitional Justice waren es vor allem die Berichte über Interviews, die sie mit ehemaligen Konfliktparteien, politischen Akteuren und Überlebenden in Uganda und dem Sudan führte, die das Publikum bewegten.

Dieser inspirierende Vortrag von Dr. Sarah Nouwen bot den Gästen der Third Hans Kelsen Memorial Lecture sodann beim anschließenden Empfang im Hauptgebäude sowie den Mitarbeitern des Institutes am darauffolgenden Tag bei einem privaten Seminar mit der Rednerin die schöne Möglichkeit, in eine vertiefte Diskussion einzutreten. 

Das Team des Institute for International Peace and Security Law dankt Professor Kreß ganz herzlich für die Ermöglichung dieses einmal mehr gelungenen wissenschaftlichen Austausches und blickt mit Freude der bereits vierten Hans Kelsen Memorial Lecture im nächsten Jahr entgegen.

 

Second Hans Kelsen Memorial Lectures on International Peace and Security Law

Strengthening Legal Protections in Modern Armed Conflict

Professor Sarah H. Cleveland, Louis Henkin Professor of Human and Constitutional Rights, Faculty
Co-Director, Human Rights Institute, Columbia Law School

24.11.2017

Ein Bericht von Ruth Effinowicz, LL.M., M.A. über die Veranstaltung ist hier abrufbar.

Hans Kelsen Memorial Lectures on International Peace and Security Law

17. November 2016

Inaugural Hans Kelsen Memorial Lecture on International Peace and Security Law: Professor Scott Shapiro (Yale University) über "Hans Kelsen, Carl Schmitt and Hermann Jahrreiß at Cologne and Nuremberg". (Link zur Aufzeichnung)