zum Inhalt springen

Schwerpunktseminare

Das Institute for International Peace and Security Law bietet Schwerpunktseminare innerhalb des Schwerpunktbereiches 9 (Völker- und Europarecht) sowie des Schwerpunktbereiches 14 (Internationales Strafrecht, Strafverfahren, praxisrelevante Gebiete des Strafrechts) für Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln mit dem Abschluss "Erste Prüfung" an. Nähere Informationen zu den angebotenen Veranstaltungen und einer sinnvollen Gestaltung des Schwerpunktes finden Sie im Folgenden.


Allgemeine Information zum Schwerpunktbereichsstudium im Völkerrecht und im Internationalen Strafrecht bei Prof. Kreß

Herr Prof. Kreß bietet üblicherweise jeweils im Wintersemester die Vorlesung Friedenssicherungsrecht/International Law of Peace and Security und jeweils im Sommersemester die Vorlesungen Völkerrecht der bewaffneten Konflikte/International Law of Armed Conflicts und Völkerstrafrecht/International Criminal Law an.

Die genannten Vorlesungen stehen in einem engen inhaltlichen Zusammenhang und ermöglichen zusammen einen ersten vertieften Einblick in dem insbesondere auch für Deutschland rasch an Bedeutung gewinnenden Recht der internationalen Friedenssicherung im weiteren Sinn. Zwar ist es nicht erforderlich, doch empfiehlt es sich, begleitend zu diesen Vorlesungen oder zuvor die Vorlesung Völkerrecht I zu besuchen. Eine weitere, sehr sinnvolle Ergänzung ist der Besuch der Vorlesung International Human Rights. 

Neben einer solchen, dem Schwerpunktbereich 9 zuzuordnenden Fächerkombination steht die Möglichkeit einer ersten intensiven Begegnung mit dem Strafrecht in seiner ebenfalls rasch an Bedeutung gewinnenden internationalen Dimension. Studenten, die eine solche Ausrichtung wünschen, und die dementsprechend den Schwerpunktbereich 14 belegen, mögen das Völkerstrafrecht mit dem Europastrafrecht und mit dem Internationalen Strafrecht und Strafverfahrensrecht kombinieren. 
Selbstverständlich bleibt es daneben möglich, die drei genannten Vorlesungen mit anderen Vorlesungen der Schwerpunktbereiche 9, 13 und 14 zu kombinieren. Eine solche Vorgehensweise empfiehlt sich dann, wenn zwar ein Interesse gerade an den friedenssicherungsrechtlichen Fächern besteht, jedoch nicht der Wunsch nach einer entsprechenden Gesamtausrichtung des Schwerpunktbereichsstudiums.

Studenten, die sich Herrn Prof. Kreß als Betreuer ihrer Schwerpunktbereichsarbeit ausgesucht haben, erhalten je nach Schwerpunktbereich eine Arbeit aus dem Bereich des Völkerrechts oder des internationalen Strafrechts zugeteilt. Vor jedem Schwerpunktbereichsseminar findet eine Besprechung statt, in der gezielte Hinweise zur Erstellung von Schwerpunktbereichsarbeiten gegeben werden. Darüber hinaus empfiehlt sich der vorherige Besuch mindestens einer völkerrechtlichen bzw. international-strafrechtlichen  Vorlesung von Herrn Prof. Kreß.   
Der Besuch der Vorlesungen Friedenssicherungsrecht/International Law of Peace and Security, Konfliktsvölkerrecht/International Law of Armed Conflicts und Völkerstrafrecht/International Criminal Law mag auch für ausländische Gasthörer und Studenten der Internationalen Politik von Interesse sein; sie sind stets herzlich willkommen.

*