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Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2024

Völkerrecht der bewaffneten Konflikte, 

Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß LL.M. (Cam­bridge)

Selbst im Krieg schweigen die Gesetze nicht, wenngleich anzuerkennen ist, dass das Recht mit seinem normativen Anspruch im Fall einer militärischen Auseinandersetzung an seine äußerste Grenze gelangt. Die Vorlesung lädt den Hörer mithin zu einem „völkerrechtlichen Grenzgang“ ein, bei dem die Grundlinien des Völkerrechts der bewaffneten Konflikte, des früheren Kriegsrechts, das heute häufig auch als Humanitäres Völkerrecht bezeichnet wird, entfalten werden. Dabei geht es um die Gesamtheit der völkerrechtlichen Normen, die sich entweder auf einen (dann: internationalen) bewaffneten Konflikt zwischen Staaten oder auf einen (dann nicht-internationalen) bewaffneten Konflikt zwischen Staat und nicht-staatlicher Organisation bzw. zwischen nicht-staatlichen Organisationen beziehen. Während nicht-internationale bewaffnete Konflikte in der Praxis deutlich überwiegen, erweist der laufende Ukraine-Krieg leider, dass der internationale bewaffnete Konflikt bis heute nicht obsolet ist. Anders als das Völkerrecht der Friedenssicherung im engen Sinn in Gestalt des Gewaltverbots, zielt das Völkerrecht der bewaffneten Konflikte nicht darauf ab, den Ausbruch von Feindseligkeiten zu verhindern. Vielmehr nimmt es solche Feindseligkeiten als gegeben hin, um selbst hier noch ein humanitäres Minimum gewährleisten zu können. Aus demselben Grund richten sich die maßgeblichen Verhaltensnormen an sämtliche Konfliktparteien, ohne nach deren Verantwortlichkeit für den Ausbruch der Gewalt zu differenzieren.

Die Veranstaltung sucht nach der Grundlegung ihres Gegenstands über weite Strecken den Dialog mit den Hörern. Wo immer es sich anbietet, werden die Rechtsfragen in Ansehung von Beispielen aus der Praxis der bewaffneten Konflikte verdeutlicht. Auch wird darauf Bedacht gelegt, die Darstellung des Völkerrechts der bewaffneten Konflikte mit dem allgemeinen Völkerrecht zu verzahnen, in dem bei jeder sich bietenden Gelegenheit grundlegende Begriffe und Rechtsfiguren des Völkerrechts exemplarisch verdeutlicht werden. Schließlich, aber nicht zuletzt wird Licht auf das Verhältnis zwischen Völkerrecht der bewaffneten Konflikte und internationalem Menschenrechtsschutz geworfen.

  • Mittwochs, 16:00 - 17:30 Uhr
  • Anmeldung über Klips

Völkerstrafrecht, 

Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß LL.M. (Cam­bridge)

Im Völkerstrafrecht geht es um die Strafrechtsnormen der Völkerrechtsordnung. Es handelt sich um die Verbote von Angriffskrieg, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Diese Normen sind seit den 1990iger Jahren wieder in den Blickpunkt der internationalen Aufmerksamkeit gerückt, nachdem zunächst der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu den Konflikten im ehemaligen Jugoslawien und in Ruanda jeweils ad hoc einen internationalen Strafgerichtshof eingesetzt hatte und sich ein Großteil der Staatengemeinschaft im Jahre 1998 erstmals in der Rechtsgeschichte darauf verständigt hat, einen ständigen internationalen Strafge-richtshof ins Leben zu rufen. Die Vorlesung entfaltet den Stoff in seinen völker- und strafrechtlichen Bezügen und nimmt historische wie aktuelle Beispiele von Makrokriminalität in den Blick. Die bisherige Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs wird in ihren wesentlichen Zügen beleuchtet. Literaturhinweise werden in der Vorlesung gegeben.

  • Mittwochs, 17:45 - 19:15 Uhr
  • Anmeldung über Klips