Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2026
Völkerrecht der bewaffneten Konflikte
Dr. Nico Weber
Selbst im Krieg schweigen die Gesetze nicht, wenngleich anzuerkennen ist, dass das Recht mit seinem normativen Anspruch im Fall einer militärischen Auseinandersetzung an seine äußerste Grenze gelangt. Die Vorlesung lädt Studierende mithin zu einem „völkerrechtlichen Grenzgang“ ein, bei dem die Grundlinien des Völkerrechts der bewaffneten Konflikte, des früheren Kriegsrechts, das heute häufig auch als Humanitäres Völkerrecht bezeichnet wird, entfalten werden. Dabei geht es um die Gesamtheit der völkerrechtlichen Normen, die in bewaffneten internationalen und nicht internationalen Konflikten Anwendung finden. Während nicht-internationale bewaffnete Konflikte in der Praxis deutlich überwiegen, erweisen die laufenden Ukraine- und Iran-Kriege leider, dass der internationale bewaffnete Konflikt bis heute nicht obsolet ist. Anders als das völkerrechtliche Gewaltverbot zielt das Völkerrecht der bewaffneten Konflikte nicht darauf ab, den Ausbruch von Feindseligkeiten zu verhindern. Vielmehr nimmt es solche Feindseligkeiten als gegeben hin, um selbst hier noch ein humanitäres Minimum gewährleisten zu können.
Wo immer es sich anbietet, werden die Rechtsfragen im Dialog mit den Studierenden anhand (u.a. aktueller) Beispiele aus der Praxis der bewaffneten Konflikte verdeutlicht. Auch wird darauf Bedacht gelegt, die Darstellung des Völkerrechts des bewaffneten Konflikts mit dem allgemeinen Völkerrecht zu verzahnen, indem grundlegende Begriffe und Rechtsfiguren des Völkerrechts exemplarisch verdeutlicht werden. Dabei wird besondere Rücksicht auf die historisch gewachsenen politischen Konfliktlinien des Rechtsfeldes sowie auf sein spannungsgeladenes Verhältnis zu den Menschenrechten genommen. Zudem diskutieren wir die sich in neuen Technologien wie der (Teil-)Automatisierung von Entscheidungsprozessen verdichtenden militärhistorischen Entwicklungslinien, die normative Regime menschlicher Verantwortung an ihre Grenzen bringen müssen. Am Ende der Veranstaltung sollen die Studierenden nicht nur in der Lage sein, das Recht des bewaffneten Konflikts anzuwenden, sondern auch die sich im Völkerrecht immer wieder neustellende Sinn- und Richtungsfrage mitzudiskutieren.
Mittwochs von 14:00 - 15:30 Uhr, Seminarraum 0.104 (Bernhard-Feilchenfeld-Str. 9-11, Erdgeschoss)
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