
Kölner Schriften zum Friedenssicherungsrecht
Die Kölner Schriften zum Friedenssicherungsrecht sind völkerrechtliche Studien zum Thema „Krieg und Frieden“. Sie werden herausgegeben von Claus Kreß.
Die Schriftenreihe ist unter der ISSN 2195-5719 registriert.
Bislang sind folgende Bände erschienen:


Band 16 von Dr. Michael Riepl

Band 15 von Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß

Band 14 von Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß

Band 13 von Dr. Paula Fischer

Band 12 von Dr. Yvonne Mitri-Plingen

Band 11 von Dr. Elisabeth Günnewig

Band 10 von Dr. Julia Dornbusch

Band 9 von Dr. Wenke Brückner

Band 8 von Dr. Lina Rolffs
Band 7 von Dr. Hannah Lea Pfeiffer
The Crime of Aggression and the Participation Model of the Rome Statute of the International Criminal Court
von Dr. Hannah Lea Pfeiffer
324 Seiten. 2017. ISBN: 978-386376-197-4. 69,90 Euro
Inhalt
After some of the major war criminals of the 20th century had been prosecuted for crimes against peace before the International Military Tribunals in Nuremberg and Tokyo after World War II, the so-called ‘mother of all crimes’ vanished from the international scene just as quickly as it had appeared before. This suggested that the conviction of high-ranking state officials for the illegitimate use of force against other countries would remain a one-off event in the history of mankind. It was not until 2010 that, at the Review Conference of the Rome Statute of the International Criminal Court, held in Kampala, Uganda, the Assembly of States Parties to the International Criminal Court agreed on a definition for the unlawful use of force by individual state leaders. Henceforth, Article 8bis (1) of the Rome Statute of the International Criminal Court (ICC Statute) criminalises the planning, preparation, initiation or execution, by a person in a position effectively to exercise control over or to direct the political or military action of a state, of an act of aggression which, by its character, gravity and scale, constitutes a manifest violation of the Charter of the United Nations.
However, the adoption of the definition of the crime of aggression in Article 8bis (1) ICC Statute leaves open a number of questions, inter alia, the crime’s compatibility with the General Part of the Statute. In particular, the applicability of the modes of participation as laid down in Article 25 (3) ICC Statute is open to question given that - unlike the other crimes punishable under the ICC Statute - the definition of the crime of aggression focuses on leadership conduct.
This work addresses the question of whether a combined reading of the two provisions can be meaningful. Furthermore, it aims to determine the circle of potential perpetrators of and participants in the crime and to provide a basis for a definition of each conduct verb of Article 8bis (1) ICC Statute. The examination is based on an in-depth analysis of both the historical development of the crime of aggression including its drafting process and the ICC’s jurisprudence on the Rome Statute’s participation model. The author argues in favour of the applicability of Article 25 (3) ICC Statute to Article 8bis (1), provided that the single conduct verbs are defined from the perspective of the leader-type principal perpetrator. This would enable the ICC to distinguish between perpetrators of and participants in the crime based on the ‘control-theory’ in its original form while rendering unnecessary subsequently developed variants of principal perpetration such as ‘perpetration through an organisation’ or ‘indirect co-perpetration’. A meaningful application of the General Part of the Rome Statute to the crime of aggression will ensure that the ICC is provided with an efficient instrument for responding to the most flagrant breaches of international peace.
Band 6 von Dr. Denise Fuchs-Kaninski
Der Beitrag des Sondergerichtshofes für Sierra Leone zum Völkerstrafrecht
von Dr. Denise Fuchs-Kaninski
482 Seiten. September 2015. ISBN: 978-386376-156-1. Ab € 49,90.
Gebundene Version ; eBook Version
Inhalt:
Der Sondergerichtshof für Sierra Leone wurde im Jahre 2002 nach einem elf Jahre währenden Bürgerkrieg in Freetown, Sierra Leone errichtet. Er ist Teil einer internationalen Strategie zur Überwindung der Straflosigkeit von Völkerstraftaten und hinterlässt mit seiner ungemein facettenreichen Judikatur ein großes Vermächtnis. Weltweite Aufmerksamkeit wurde ihm insbesondere durch die Verurteilung des seinerzeit amtierenden Staatsoberhaupts Liberias, Charles Taylor zuteil. Die Autorin würdigt die Judikatur im Licht der völkerstrafrechtlichen Gesamtentwicklung. Sie zeigt in ihrer Arbeit, dass der Sondergerichtshof trotz seines nationalen Einschlags als internationales Tribunal zu qualifizieren ist. Neben der Einordung der Judikatur in die Völkerstrafrechtsentwicklung widmet die Autorin auch der Methodik des Sondergerichtshofs besondere Aufmerksamkeit. Die Autorin legt dar, dass der Sondergerichtshof oftmals einen fortschrittlichen Standpunkt einnimmt, so etwa im Hinblick auf das Verfahrenshindernis der Immunität und der Fragestellung eines völkergewohnheitsrechtlich verankerten Amnestieverbots. Im Hinblick auf den Umgang des Tribunals mit dem Völkergewohnheitsrecht verortet die Verfasserin das Vorgehen des Sondergerichtshofs in der Nähe des „modernen Positivismus“ der beiden ad hoc Tribunale und identifiziert zudem „schöpferische“ Elemente der Völkergewohnheitsfeststellung. Im Ergebnis vermag die Autorin die Arbeit des Gerichtshofs aufgrund einiger Schwächen in der Begründungstiefe, so etwa bei seiner Judikatur zur Figur des Joint Criminal Enterprise, nicht als uneingeschränkten Erfolg bezeichnen. Es ist ihm jedoch gelungen einen bedeutsamen Beitrag zur Entwicklung des noch jungen Völkerstrafrechts zu leisten.
Band 5 von Prof. Dr. Claus Kreß LL.M.
10 Jahre Arbeitskreis Völkerstrafrecht - Geburtstagsgaben aus Wissenschaft und Praxis
von Prof. Dr. Claus Kreß LL.M. (Hrsg.)
856 Seiten. April 2015. ISBN: 978-3-8637-6141-7. € 72,90.
Inhalt:
Der Arbeitskreis Völkerstrafrecht ist 2005 gegründet worden. Er bietet ein Forum zum Gedankenaustausch zwischen deutschsprachigen Völkerstrafrechtlerinnen und Völkerstrafrechtlern aus Praxis und Wissenschaft. Der Arbeitskreis trifft sich jährlich zu einer Sitzung.
Autoren
Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos
ist Leiter der Abteilung ausländisches und internationales Strafrecht am Institut für Kriminalwissenschaften an der Georg August Universität Göttingen. Er ist zudem Director General Centro de Estudios de Derecho Penal y Procesal Penal Latinoamericano (CE-DPAL) und Richter am OLG Braunschweig.
Dr. Stefan Barriga, LL.M. (Columbia)
ist stellvertretender Ständiger Vertreter Liechtensteins bei den Vereinten Nationen in New York und fun-gierte von 2003 bis 2010 als Rechtsberater der Verhandlungsleiter zum Verbrechen der Aggression. Er vertritt Liechtenstein seit 2002 in multilate-ralen Verhandlungsprozessen, insbesondere in den Bereichen Völkerrecht, Menschenrechte und Völkerstrafrecht. Gemeinsam mit Prof. Claus Kress publizierte er die „Travaux Préparatoires“ zum Verbrechen der Aggression (Cambridge University Press).
Friederike Bauer
arbeitet als freie Journalistin, Autorin und Reden-schreiberin in Frankfurt am Main. Nach vielen Jahren als Redakteurin und Korrespondentin bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und einem kur-zen Abstecher in die Welt der Entwicklungszusammenarbeit hat sie sich vor einiger Zeit selbständig gemacht. Seither schreibt sie für diverse Medien, Verlage und Auftraggeber, vor allem – aber nicht nur – über internationale Themen. Sie ist Autorin verschiedener Bücher, unter anderem der weltweit ersten Biografie über Kofi Annan und eines Jugendumweltbuchs mit Klaus Töpfer. Den Strafgerichtshof hat sie seinerzeit journalistisch mit aus der Taufe gehoben: Sie war bei der Römischen Konferenz als Berichterstatterin der FAZ dabei.
Dr. Lars Berster
studierte in Passau, Münster, Osnabrück und Lüttich und promovierte 2008 an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Im selben Jahr trat er in den Richterdienst des Landes Hessen. Seit 2010 ist er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Claus Kreß, LL.M. an der Universität zu Köln. 2012 wurde er zum Akademischen Rat a.Z. ernannt.
Dr. Stefanie Bock
ist akademische Rätin a. Zt. und Habilitandin am Institut für Kriminalwissenschaften, Abteilung für ausländisches und inter-nationales Strafrecht, der Georg-August Universität Göttingen. Sie hat Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg studiert und dort über „Das Opfer vor dem Internationalen Strafgerichtshof“ promoviert. Ihre For-schungsschwerpunkte sind das Völkerstrafrecht, das Europäische Strafrecht sowie die Stellung des Opfers im (nationalen und internationalen) Straf-rechtssystem.
Dr. Alexander Breitegger
hat in Wien und Dublin Rechtswissenschaften studiert. Er ist Inhaber des European Master Degree of Human Rights and Democratisation (EMA) und hat sein Doktorat an der Universität Wien im Völkerrecht 2010 abgeschlossen. Seine Doktoratsarbeit wurde in modifi-zierter Fassung unter dem Titel "Cluster Munitions and International Law: Disarmament with a human face" bei Routledge publiziert. Von 2005 bis 2010, als der in diesem Buch enthaltene Beitrag entstand, war Herr Breiteg-ger Assistent und Lehrender an der Abteilung für Völkerrecht und Internati-onale Beziehungen an der Universität Wien. Seine Publikationen haben ihren Schwerpunkt im humanitären Völkerrecht, den Menschenrechten und im internationalen Strafrecht.
Dr. Boris Burghardt
ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Hum-boldt-Universität zu Berlin und Habilitand am Lehrstuhl für deutsches und internationales Strafrecht, Strafprozessrecht und Juristische Zeitgeschichte von Prof. Dr. Gerhard Werle. Er ist Autor der Monographie „Die Vorge-setztenverantwortlichkeit im völkerrechtlichen Straftatsystem“ (2008) sowie zahlreicher weiterer Publikationen zum Völkerstrafrecht. Dem Arbeitskreis Völkerstrafrecht gehört er seit 2006 an.
Eleni Chaitidou
arbeitet seit 2006 als legal officer in der Vorverfahrens-abteilung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und schloss ihre Ausbil-dung zur Volljuristin nach dem Referendariat in München mit dem Zweiten Staatsexamen im Jahr 2002 ab. Sie war wissenschaftliche Mitarbeite-rin/Assistentin am Institut für Völkerrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München (Prof. Dr. Bruno Simma; Prof. Dr. Georg Nolte) und am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht (Prof. Dr. Rudolf Streinz). Eleni Chaitidou ist assistant editor des englischsprachigen Kommentars zur UN-Charta (2. Aufl), publiziert zum Völker(straf)recht und gibt regelmäßig Vorträge zur Rechtsprechungstätigkeit des IStGH beim Arbeits-kreis Völkerstrafrecht, Universitäten und Konferenzen/Workshops.
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Albin Eser, M.C.J.
war Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Danach wirkte er als Richter am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag. Neben Arbeiten für Rechtsverglei-chung und zum Medizinrecht ist der seit 40 Jahren auch maßgeblich am Strafrechtskommentar von „Schönke/Schröder“ beteiligt.
Prof.’in Dr. Katrin Gierhake, LL.M. (Nottingham)
ist Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg. Sie hat zu den Grundla-gen des Völkerstrafrechts promoviert und war im Rahmen einer Internship-Tätigkeit am UN-Tribunal für Ex-Jugoslawien in Den Haag beschäftigt.
Dr. jur Gerd Hankel, M.A.
ist Sprachwissenschaftler und Völkerrechtler am Hamburger Institut für Sozialforschung. Er ist Autor zahlreicher Publi-kationen zum humanitären Völkerrecht und zum Völkerstrafrecht; zurzeit arbeitet er an einer Untersuchung über den Umgang Ruandas und der inter-nationalen Gemeinschaft mit dem Völkermord in Ruanda 1994 (erscheint 2015). Seine letzten Buchveröffentlichungen sind: Das Tötungsverbot im Krieg; Ein Interventionsversuch, Hamburg 2011; The Leipzig Trials: Ger-man War Crimes and their Legal Consequences after World War I, Dord-recht 2014.
Dr. Elisa Hoven
ist Habilitandin bei Professor Dr. Claus Kreß am Insti-tute for International Peace and Security Law der Universität zu Köln. Sie hat an den Extraordinary Chambers in the Courts of Cambodia für die Civil Party Lawyer gearbeitet und war als Visiting Professional am Internationa-len Strafgerichtshof für Richter Hans-Peter Kaul tätig. In ihrer Promotion hat sie sich mit rechtsstaatlichen Anforderungen an völkerstrafrechtliche Verfahren beschäftigt.
Wolfgang Kaleck
ist Gründer und Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin. Mit der Organisa-tion sowie zahlreichen Partnern initiiert, betreibt und unterstützt Kaleck weltweit eine Vielzahl juristischer Verfahren wegen Menschenrechtsverlet-zungen gegen staatliche und nicht-staatliche Akteure. Als Rechtsanwalt vertritt er aktuell außerdem den Whistleblower Edward Snowden. Neben seiner Arbeit als Anwalt ist Kaleck als Publizist tätig. Zuletzt veröffentlich-te er im Verlag Klaus Wagenbach „Mit zweierlei Maß. Der Westen und das Völkerstrafrecht“ (2012) und „Kampf gegen die Straflosigkeit. Argentiniens Militärs vor Gericht“ (2010). Das PEN Zentrum Deutschland zeichnete Kaleck im November 2014 mit dem Hermann Kesten-Preis aus.
Dr. Nandor Knust
ist Leiter des Referats „Internationales Strafrecht“ am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht sowie stellvertretender Koordinator der International Max Planck Research School for Comparative Criminal Law. Ferner unterrichtet er „Transitional Justice“ an der Tumaini University Iringa und „International Criminal Law“ an der Tallinn University Law School (Tallinn und Helsinki).
Dr. Patrick Kroker
ist Postdoc-Fellow der Harvard Humanitarian Initia-tive und des Goldsmiths College, London. In seiner Arbeit untersucht der den Beweiswert von Satellitenbildern in Völkerstrafverfahren. Er war 2009 als Assistent der Nebenklage an den Extraordinary Chambers in the Courts of Cambodia tätig und promovierte 2012 zum Thema der Opferbeteiligung in den dortigen Verfahren.
Prof.’in Dr. Christine Kaufmann
ist Professorin für öffentliches *Recht und Völkerrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich, der sie seit August 2014 als Dekanin vorsteht. Sie ist Vorsitzende des Leitungsausschusses des Kompetenzzentrums für Menschenrechte der Universität Zürich und Ko-Präsidentin der Eidgenössischen Kommission zur Beratung des Nationalen Kontaktpunktes für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Das Kompetenzzentrum Menschenrechte war von 2009 bis 2013 neben dem Kriegsforschungszentrum der Universität Berkeley an einem Programm zur Beobachtung der Verfahren an den ‚Ext-raordinary Chambers in the Courts of Cambodia‘ (ECCC) beteiligt.
Dr. Stefan Kirsch
Rechtsanwalt in Frankfurt am Main, war wissen-schaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kriminalwissenschaften der Johann Wolfgang von Goethe-Universität in Frankfurt am Main und ist in mehreren Verfahren als Verteidiger vor dem Internationalen Jugoslawiengerichtshof in Den Haag und vor dem Ruandastrafgerichtshof in Arusha aufgetreten. Er ist Lehrbeauftragter an der Philipps-Universität in Marburg und Honorary Fellow der Universität Durham.
Prof. Dr. Claus Kreß
ist Professor für Strafrecht und Völkerrecht. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für deutsches und internationales Strafrecht und Direktor des Institute for International Peace and Security Law an der Uni-versität zu Köln. Rufe an die Universität Regensburg sowie an das Max-Planck-Institute for Internnational, European and Regulatory Procedural Law in Luxemburg-Stadt lehnte er ab. Er ist Mitherausgeber u.a. des Journal of International Criminal Justice. 1996 bis 2000 war er Referent bzw. stv. Referatsleiter im Bundesministerium der Justiz. Seit 1998 ist er Mitglied der deutschen Regierungsdelegationen bei den Verhandlungen zum Internatio-nalen Strafgerichtshof. Er gehörte der vom Bundesministerium der Justiz eingesetzten Arbeitsgruppe „Völkerstrafgesetzbuch“ an und war Vorsitzen-der des Redaktionsausschusses für die Geschäftsordnung des Internationa-len Strafgerichtshofs. Claus Kreß ist Life Member des Clare Hall College der Universität Cambridge und ordentliches Mitglied der Akademie der Wissenschaften und Künste des Landes Nordrhein-Westfalen. Er erhielt den M.C. Bassiouni Justice Award 2014.
Laura Marschner, MLaw
ist Doktorandin und wissenschaftliche Mitar-beiterin am Lehrstuhl für öffentliches Recht und Völkerrecht von Prof. Dr. Christine Kaufmann an der Universität Zürich. Im Rahmen eines vom Swiss Network for International Studies geförderten interdisziplinären Projekts arbeitet sie an ihrer Dissertation zum Thema ‚Trauma and Testimony in International Criminal Trials‘. Im Zuge des Projekts führte sie 2011 einen mehrmonatigen Forschungsaufenthalt in Kambodscha durch.
Professor Dr. Reinhard Merkel
ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg. Er ist Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften „Leopoldina“, des Deutschen Ethikrats und der transatlantischen Forschergruppe „The Hinxton Group: An International Consortium on Stem Cells, Ethics und Law“. Seine For-schungsschwerpunkte sind die Dogmatik des Strafrecht, die Rechtsethik, Theorien der Gerechtigkeit, die Philosophie des Geistes, Recht und Ethik in der Medizin und in den Neurowissenschaften, die Philosophie des Völker-rechts sowie das Völkerstrafrecht.
Dr. Anna Oehmichen
ist seit 2011 als Rechtsanwältin bei Knierim | Hu-ber Rechtsanwälte, Mainz vorwiegend im Bereich des Wirtschaftsstraf-rechts tätig. Als law clerk hat sie u.a. beim Internationalen Strafgerichtshof, Office of the Prosecutor, und bei Europol als trainee gearbeitet und an der Universität Leiden zu einem rechtsvergleichenden Thema promoviert. Sie hat zu verschiedenen Themen im Bereich des Strafrechts und Völkerstraf-rechts publiziert, zuletzt mit einer Kommentierung der Artikel 110 Rom Statut und Regeln 223 und 224 der Verfahrens- und Beweisordnung in Klamberg’s Online Commentary on the Law of the International Criminal Court, 2014.
Dr. Lena Pampalk
war von 2007 bis 2011 Assistentin am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien mit Schwerpunkt im Völkerstrafrecht im Ordinariat von Prof. Frank Höpfel. Seit 2012 ist Frau Dr. Lena Pampal k Richteramtsanwärterin im Sprengel des Oberlandesge-richts Wien.
Matthias Schuster
ist der Rechtsberater in der Berufungskammer und beim Präsidenten des Sondergerichtshofs für den Libanon. Vorher war er am Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien tätig; dort zunächst für die Richter der Berufungskammer und danach in der Rechtsmittelabteilung der Anklagebehörde. Daneben war er Rechtsberater der Untersuchungskommission des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zum Flotillen-Zwischenfall am 30. Mai 2010. Seine Staatsexamina legte er in Sachsen und Berlin ab. Seinen LL.M. im Völkerstrafrecht erhielt er von der University of Sussex.
Prof. Dr. Gerhard Werle
ist Inhaber des Lehrstuhls für deutsches und internationales Strafrecht, Strafprozessrecht und Juristische Zeitgeschichte an der Humboldt-Universität zu Berlin, Extraordinary Professor an der University of the Western Cape, Kapstadt, und Direktor des South African-German Centre for Transnational Criminal Justice. Er war Mitglied der Arbeitsgruppe „Völkerstrafgesetzbuch“ beim Bundesministerium für Justiz und gehört dem Arbeitskreis Völkerstrafrecht seit seiner Gründung an. Sein Lehrbuch „Völkerstrafrecht“ liegt in deutscher, englischer, spanischer, chi-nesischer, italienischer und russischer Sprache vor, teilweise bereits in drit-ter Auflage.
Band 4 von Dr. Karl Molle
Private Militär und Sicherheitsunternehmen im Völkerrecht
von Dr. Karl Molle
548 Seiten. April 2015. ISBN: 978-3-8637-6139- 4. € 72,90.
Inhalt:
Private Militär- und Sicherheitsunternehmen (PMSU) wie Blackwater (zwischenzeitlich Xe Services, heute Academi) nehmen seit über zwanzig Jahren zunehmend an militärischen Einsätzen teil. Einsatzgebiet solcher Unternehmen ist die ganze Welt. Auch die Spannweite der Auftraggeber ist entsprechend weit: Neben Staaten nehmen auch einzelne bewaffnete Gruppen, private Unternehmen, die Vereinten Nationen und andere internationale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen sowie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz die Dienste von PMSU in Anspruch. Die militärischen Dienstleistungen, die bei solchen Einsätzen von privaten Unternehmen erbracht werden, reichen von vergleichsweise harmloser logistischer Unterstützung über die Ausbildung von Soldaten bis hin zu Kampfeinsätzen. Bei diesen Einsätzen werden Mitarbeiter von PMSU auch wiederholt zu Opfern. So wurden im März 2004 in Falludscha, Irak vier Mitarbeiter des Unternehmens Blackwater von irakischen " Aufständischen " gelyncht und deren verkohlte Leichen durch die Stadt geschleift, um dann stundenlang von einer Brücke zu hängen. Wiederum haben Mitarbeiter von Blackwater im September 2007 mindestens 14 unschuldige irakische Zivilisten in Bagdad getötet, Mitarbeiter von DynCorp im ehemaligen Jugoslawien einen Prostitutionsring betrieben und mehrere Mitarbeiter von CACI International und Titan waren in den Abu Ghraib-Skandal verwickelt. Zur Rechenschaft gezogen wurde bisher – anders als beispielsweise die am Abu Ghraib-Skandal beteiligten US-Soldaten keiner von ihnen. In Wissenschaft und Praxis besteht nach wie vor eine große Unsicherheit darüber, wie mit diesen Unternehmen rechtlich und davon ausgehend auch politisch umzugehen ist. Häufig wird von einer „rechtlichen Grauzone“ gesprochen, weil weder über den Status der schließlich in Konfliktgebieten eingesetzten Mitarbeiter und der damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten noch über die Folgen eines völkerrechtswidrigen Handelns Klarheit besteht. Insbesondere die Frage nach dem Kombattanten- bzw. Zivilistenstatus der Mitarbeiter ist von existenzieller Bedeutung. Zwar erscheint eine internationale oder auch nationale Regulierung oder gar ein Verbot von PMSU in nächster Zeit nicht erreichbar, aber zur Vorbereitung einer solchen Regulierung ist eine umfassende Analyse des auf die Unternehmen und deren Mitarbeiter anwendbaren Völkerrechts und dessen Auswirkungen unerlässlich. Deshalb untersucht der Autor das Phänomen der privaten Militär und Sicherheitsunternehmen aus völkerrechtlicher Sicht umfassend und bewertet davon ausgehend die Folgen des Handelns solcher Unternehmen insbesondere hinsichtlich der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit betroffener Staaten sowie der völkerstrafrechtlichen Verantwortlichkeit der beteiligten Personen.
Band 3 von Dr. Constantin von der Groeben
Transnational Conflicts and International Law
von Dr. Constantin von der Groeben
180 Seiten. Dezember 2014. ISBN: 978-3-7357-5925-2. € 28,90.
Inhalt:
Ever since 9/11 the legal classification of transnational conflicts between states and non-state armed groups, such as Al Qaeda, has become a highly debated topic. While repeatedly referred to as the War on Terror, the legal qualification of the conflict between the US and Al Qaeda remains controversial: US military operations in Afghanistan against Al Qaeda and the use of drones against alleged terrorists in Pakistan, Yemen and other states pose the question as to whether this conflict truly qualifies as one single global war.
Similarly, transnational conflicts such as the Colombian operation against a FARC base in Ecuador, Israel’s fight against Hezbollah in Lebanon, and Turkish operations against the PKK in northern Iraq pose difficulties as they transcend individual nations? political systems and geographical borders. Whether the law of war (i.e. humanitarian law) is applicable to such conflicts and to what extent human rights law binds the states involved is debated.
This work aims to provide structure to the current debate and analyzes the applicability of both humanitarian law and human rights law. Furthermore, it examines and explores approaches to enhance and develop the existing legal framework, including proposed new legal regimes for transnational conflicts. The author argues against the strict separation of international humanitarian law and human rights law and instead borrows from Colombian authorities’ experience in their struggle with the FARC to develop an alternate solution, combining both legal regimes in an integrated approach.
Band 2 von Dr. Nina Kaphaun
Völkerrechtliche Bewertung gezielter Tötungen nicht-staatlicher Akteure
von Dr. Nina Kaphaun
360 Seiten. September 2014. ISBN: 978-3-7357-2103-7. € 39,90.
Inhalt:
Nicht erst seit der Tötung des mutmaßlichen Drahtziehers der Anschläge vom 11. September 2011, Osama bin Laden, durch die Einheit der US-amerikanischen Militärs, die Navy Seals, am 02. Mai 2011 in Abbottabad, Pakistan, ist der Begriff der gezielten Tötung ein fester Bestandteil des politischen und völkerrechtlichen Diskurses geworden. Neben den USA verfolgen auch andere Staaten die Strategie des gezielten Tötens. Bedeutung hat sie vor allem im Zusammenhang mit Terrorismusbekämpfung. Dementsprechend ist die Diskussion zur Rechtmäßigkeit des Einsatzes gezielter Tötungen in der Praxis erheblich von politischen Motiven beeinflusst. Die Autorin zeigt in ihrer Arbeit, dass gezielte Tötungen nicht in einem rechtlichen „Niemandsland“ ausgetragen werden, sondern Fragen des zwischenstaatlichen Gewaltverbots, Belange des humanitären Völkerrechts und bestimmte Menschenrechte, allen voran das Recht auf Leben berühren. Als (zwischen-) staatliche Maßnahme können sie auf Grundlage geltenden Völkerrechts auf ihre Rechtmäßigkeit hin beurteilt werden. Dabei sind die Umstände der einzelnen gezielten Tötung maßgeblich für das anwendbare Recht. Die Autorin kommt zum dem Ergebnis, dass eine gezielte Tötung im Kontext eines bewaffneten Konfliktes nach konfliktvölkerrechtlichen Maßstäben eine rechtmäßige Kriegshandlung sein kann. Eine gezielte Tötung außerhalb eines bewaffneten Konflikts hingegen wird in den seltensten Fällen den Anforderungen des Menschenrechtsschutzes gerecht werden.
Band 1 von Dr. Antje K. Heyer
Grund und Grenze der Beihilfestrafbarkeit im Völkerstrafrecht. Zugleich ein Beitrag zur Entwicklung eines Wirtschaftsvölkerstrafrechts - Flyer
von Dr. Antje K. Heyer
600 Seiten. März 2013. ISBN: 978-3-848-22009-0. € 49,90.
Oder € 39,99 als eBook, z.B. bei Amazon, eBook.de oder im iTunes Store.
Inhalt:
Das Völkerstrafrecht darf heute in seinem Kernbereich als akzeptiert gelten: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen werden von der internationalen Gemeinschaft als solche gebrandmarkt und diejenigen, die solche Verbrechen befohlen, gesteuert oder ausgeführt haben, zumindest teilweise zur Verantwortung gezogen. Doch wie groß ist der Kreis der Beteiligten, deren völkerstraftatfördernde Handlungen bislang noch nicht in das Blickfeld der Öffentlichkeit geraten sind? Wann machen sich beispielsweise Mitarbeiter eines Kriegswaffen produzierenden Unternehmens, eines Rohstoffe in einem Krisengebiet fördernden Konzerns oder die Berater und Assistenten der Befehlshabenden völkerrechtlich strafbar?
Die Autorin versucht diese Fragen anhand einer Aufarbeitung insbesondere der Nürnberger Wirtschaftsverfahren und der Judikatur der beiden Ad hoc-Tribunale, eines funktionalen Mikrovergleichs des deutschen und des angloamerikanischen Teilnahmerechts sowie der rechtstheoretischen Begründung der Beihilfestrafbarkeit zu beantworten. Vor diesem Hintergrund legt sie die Teilnahmevorschriften der Artikel 25(3)(c) und (d) IStGH-Statut im Detail aus, wobei sie insbesondere aufzeigt, dass die völkerstrafrechtliche Beihilfe auch unter dem Rom-Statut keine Förderungsabsicht im Sinne eines dolus directus ersten Grades erfordert. Im Ergebnis plädiert die Autorin dafür, völkerstraftatfördernde Handlungen auch im Bereich des Wirtschaftslebens dezidiert zu verfolgen, sofern der Handelnde ein tatspezifisches Risiko schafft und für diese Risikobegründung die Verantwortung trägt. Letzteres ist innerhalb eines Unternehmens der Fall, wenn er hierfür nach der innerorganisatorischen Kompetenzordnung aufgrund seiner Position und Funktion zuständig ist.
Diese Arbeit wurde mit dem CBH-Dissertationspreis 2013 der Universität zu Köln ausgezeichnet.
Cologne Occasional Papers on International Peace and Security Law
Die Cologne Occasional Papers on International Peace and Security Law sind kleinere Monografien und Gutachten zu aktuellen friedenssicherungsrechtlichen Fragestellungen. Sie werden herausgegeben von Claus Kreß.
Die Occasional Papers sind unter der ISSN 2196-0801 registriert.
Number 5 von Elisa Hoven, Hannah Lea Pfeiffer und Ruth Effinowicz (Dezember 2016)
Contemporary Issues in International Criminal and Human Rights Law
Essays from the Summer School on International Criminal Law and Human Rights Law in Cambodia
von Elisa Hoven, Hannah Lea Pfeiffer und Ruth Effinowicz
116 Seiten. Dezember 2016. ISBN: 978-386376-187-5. € 24,90.
Number 4 von Jonathan Heuberger (Juni 2016)
From the Madrid Conference to the Kerry Initiative
An Insight into the Israeli-Palestinian Peace Process
von Jonathan Heuberger
113 Seiten. Juni 2016. ISBN: 978-386376-184-4. € 24,90.
Number 3 von Elisa Hoven, Mareike Feiler and Saskia Scheibel (September 2013)
Opfer in völkerstrafrechtlichen Verfahren - eine empirische Studie am Beispiel des Khmer Rouge Tribunals
von Elisa Hoven, Mareike Feiler and Saskia Scheibel
96 Seiten. September 2013. ISBN: 978-3-7322-6240-3. € 14,90.
Number 2 von Björn Schiffbauer (Mai 2013)
Julian Assange und das Völkerrecht: Aktuelle Fragen zum Schutz für und durch diplomatische Missionen
von Björn Schiffbauer
40 Seiten. Mai 2013. ISBN: 978-3-7322-3595-7. € 5,90.
Oder € 2,99 als eBook, z.B. bei Amazon, eBook.de oder im iTunes Store.
Number 1 von Claus Kreß (März 2013)
Friedensmissionen unter einem Mandat der Vereinten Nationen und Menschenrechte. Kurzstellungnahme im Rahmen der Öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
von Claus Kreß
36 Seiten. März 2013. ISBN: 978-3-8482-6692-0. € 5,90.
Oder € 2,99 als eBook, z.B. bei Amazon, eBook.de oder im iTunes Store.